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Förderrichtlinien Filmförderung

Friendship! © Sony Pictures
"Friendship!" © Sony Pictures

Das Wichtigste in Kürze
Für die Antragstellung ist ein Gespräch mit einem/einer unserer  Förderreferent/innen unbedingte Voraussetzung. Anträge auf Stoffentwicklung, Projektentwicklung sowie Produktionsförderung nehmen grundsätzlich alle Referenten entgegen, ihre inhaltlichen Schwerpunkte entnehmen Sie bitte den einzelnen Profilen der Förderreferenten.
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Förderrichtlinie als PDF

Antragsteller
Anträge auf Entwicklungs- und Produktionsförderung können bei der Medienboard GmbH nur von Produzenten eingereicht werden. Verleih- und Vertriebsförderung können nur Verleih- und Weltvertriebsunternehmen beantragen. Der Antragsteller muss in der Regel einen ständigen Firmensitz in Berlin-Brandenburg bzw. Deutschland haben.

Förderkategorien
Die Filmförderung durch das Medienboard kann sich auf folgende Bereiche erstrecken:

pfeil rechts Stoffentwicklung
pfeil rechts Projektentwicklung
pfeil rechts Paketförderung
pfeil rechts Filmherstellung
pfeil rechts Verleih, Vertrieb
pfeil rechts Sonstige Maßnahmen: Film

Eigenanteil des Antragstellers
In jeder Förderkategorie muss der Antragsteller grundsätzlich einen Eigenanteil leisten, bei der Förderung der Filmherstellung beträgt dieser mindestens 30 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils. Als Eigenanteil werden in der Regel anerkannt:

  • Eigene Mittel
  • Fremdmittel
  • Rückgestellte Eigen- und Fremdleistungen
  • Garantien und Lizenzen
  • Referenzmittel und Filmpreisgelder

Art des Darlehens
Zur nachhaltigen Stärkung der Produzenten vergibt das Medienboard grundsätzlich erfolgsbedingt rückzahlbare Darlehen.

Regionaleffekt
100 Prozent der Fördermittel müssen in der Region Berlin-Brandenburg ausgeben werden.

Rückzahlung der Mittel
In der Regel sind Stoffentwicklungs-, Projektentwicklungs- und Paketförderungsdarlehen mit Drehbeginn zurückzuzahlen, Darlehen für Produktionsförderung i. d. R. innerhalb von 5 Jahren nach Kinostart aus den Erlösen des Films. Vorrang vor der Rückzahlung des Förderdarlehens des Medienboard haben die Verleihvorkosten sowie die Verleihgarantien. Mittel, die vom Medienboard als vorrangig rückführbarer Eigenanteil des Produzenten anerkannt werden, können einen Vorrang vor der Rückzahlung der Förderdarlehen genießen. Nicht vorrangig rückführbar sind Referenz- und Preisgelder.

Erfolgsdarlehen
Produzenten, die ihre Mittel zurückgezahlt haben, können für ihr nächstes Projekt ein Erfolgsdarlehen beantragen. Auch dieses Projekt muss den Qualitätskriterien des Medienboard entsprechen. Die Bestimmungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den Vergaberichtlinien der Medienboard GmbH.

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