Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen, Vertriebs- und Verleihfirmen, Trainingsinitiativen, Festivals sowie Unternehmen, die Promotionsmaßnahmen für den europäischen Film durchführen oder die neue Technologien für den Vertrieb europäischer Inhalte entwickeln oder bereit stellen (Digitalisierung). Die Firmen müssen ihren Sitz in einem der Mitgliedsländer haben und sich mehrheitlich im Besitz von Staatsbürgern dieser Länder befinden. Produktionsfirmen müssen unabhängig sein, das heißt sie dürfen nicht mehrheitlich durch einen Sender kontrolliert sein bzw. über 90 Prozent ihres Umsatzes mit einem einzigen Sender generieren.
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